Kapitaleinkünfte
- Senkung des Sparerfreibetrages, dies bedeutet, dass Alleinstehende nur noch 750,--€ und Ehegatten 1.500,--€ an Kapitalerträgen steuerlich freistellen können. Das sind 620 € beziehungsweise 1.240 € weniger als bisher.Der Werbungskostenpauschbetrag von 51,--€ pro Person bleibt unverändert.
Wichtig :
Im Januar Freistellungsaufträge überprüfen und an neue Höchstsätze anpassen. Bei einer Geldanlage mit drei Prozent Zinsen genügt bei Alleinstehenden ein Anlagebetrag von 26.700 €, um ab 2007 die Steuerfreigrenze zu überschreiten. Bisher konnten Alleinstehende bei gleichem Zinssatz Erträge bis zu einem Anlagebetrag von 47.367 € steuerfrei vereinnahmen.
Tipp :
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Service :
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