Beruf und Soziales
- Erhöhung des Beitragssaatzes der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,5% auf 19,9%
- Senkung der Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte von 6,5% auf 4,2%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden jeweils um 1,15% ihrer Beiträge entlastet.
- Neuberechnung der Pendlerpauschale: Dies bedeutet, daß Berufstätige erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent /Kilometer als Werbungskosten beim Finanzamt abrechnen können.
- Kürzung der Fahrtkostenzuschüsse des Chefs: Wer weniger als 21 Kilometer zu Arbeit fährt, muss den Zuschuss künftig voll versteuern und Sozialbeiträge entrichten.
Tipp: Benzingutscheine bzw. Jobtickets sind bis zum Wert von 44,00 € Steuer- und Sozialabgaben frei.
- Arbeitnehmer und Selbständige können ihr Arbeitszimmer nicht mehr geltend machen (bis 1.250,--€ im Jahr), da die Finanzbehörden das häusliche Arbeitszimmer erst dann anerkennen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Arbeitsmittel, wie Büromöbel und Computer sind weiterhin steuerlich absetzbar.
Änderungen 2007 im Überblick |


