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Änderungen 2007:

Beruf und Soziales

  • Erhöhung des Beitragssaatzes der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,5% auf 19,9% 
  • Senkung der Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte von 6,5% auf 4,2%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden jeweils um 1,15% ihrer Beiträge entlastet.
  • Neuberechnung der Pendlerpauschale: Dies bedeutet, daß Berufstätige erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent /Kilometer als Werbungskosten beim Finanzamt abrechnen können.
  • Kürzung der Fahrtkostenzuschüsse des Chefs: Wer weniger als 21 Kilometer zu Arbeit fährt, muss den Zuschuss künftig voll versteuern und Sozialbeiträge entrichten. 

Tipp: Benzingutscheine bzw. Jobtickets sind bis zum Wert von 44,00 € Steuer- und Sozialabgaben frei.

  • Arbeitnehmer und Selbständige können ihr Arbeitszimmer nicht mehr geltend machen (bis 1.250,--€ im Jahr), da die Finanzbehörden das häusliche Arbeitszimmer erst dann anerkennen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Arbeitsmittel, wie Büromöbel und Computer sind weiterhin steuerlich absetzbar.

 

Änderungen 2007 im Überblick