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Änderungen 2008:

Beruf und Soziales

Für alle Arbeitnehmer – Änderungen beim Gehalt

  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2 auf 3,3 Prozent des Bruttolohns. 
  • Ab Juli mindert die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrages von 0,25 Prozent die Ersparnis aber wieder.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

  • In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 5.300,- Euro pro Monat ; in den neuen Bundesländern sinkt sie auf 4.500,- Euro pro Monat.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 450,- Euro auf 43.200,- Euro pro Jahr. Dieser Wert gilt für alle Bundesländer.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze legt einen Höchstwert für die Beitragsberechnung von Versicherungsbeiträgen fest. Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es in der Krankenversicherung die Versicherungspflichtgrenze.
    Diese bestimmt, ab welchem Verdienst ein Angestellter die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse hat. Diese Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls um 450,- Euro auf 48.150,- Euro pro Jahr, was einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro brutto entspricht.