Änderungen 2008:
Altersvorsorge – Erhöhung der Förderungen
- Höhere Zulagen bei Riester-Verträgen
- Die Grundzulage bei der Riester-Rente erhöht sich von 114,- auf 154,- Euro.
- Pro kindergeldberechtigtem Nachwuchs bekommen Riester-Sparer ab 2008 ebenfalls eine höhere Zulage: 185,- statt 138,- Euro.
- Für ab 2008 geborene Kinder wird die Zulage auf 300,- Euro pro Kind steigen.
- Neben den Zulagen steigt bei der Riester Rente auch die Höhe des Sonderausgabenabzugs. Maximal können so 2.100,- Euro an Beitragszahlungen gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.
- Rürup-Rente
- Auch Rürup-Sparer können mehr von ihren Beitragszahlungen steuerlich geltend machen.
- Ab 2008 sind 66 Prozent der steuerlich relevanten Beiträge absetzbar (bislang 64 Prozent).
- Bei 20.000 € Einzahlung in einen Rürup-Vertrag können 13.200 Euro pro Person geltend gemacht werden.
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Betriebliche Altersvorsorge
- Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat der Gesetzgeber in 2007 beschlossen, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse) im Rahmen der Gehaltsumwandlung auch ab 2008 weiterhin sozialabgaben- und steuerfrei bleiben.
- Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung – ab 2008 also 2.544,- Euro – können direkt vom Bruttolohn in eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) jährlich eingezahlt werden.
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