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Änderungen 2008:

Steuern

  • Neuregelung der Erbschaftssteuer
    Im Laufe des 1. Halbjahres 2008 soll das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Immobilien dürften dann erstmals annähernd nach ihrem realen und nicht wie bisher nur mit rund 60 bis 70 Prozent ihres Marktwertes bewertet werden. Noch gilt das alte Erbschaftssteuerrecht mit seiner günstigen Bewertung von Immobilien und Unternehmen.
    Bis die Reform 2008 in Kraft tritt, gilt grundsätzlich das alte Recht. Für den Bürger sind sicherlich die neuen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer am wichtigsten:
  • Generell gilt:
    Höhere Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkel.
    Bei Geschwister, Neffen, Nichten und fremden Erbberechtigten kommt es hingegen zu Kürzungen. Betriebsvermögen in der Erbschaft wird besonders begünstigt, um die Generationennachfolge beim Betriebsübergang nicht zu gefährden.
  • Freibetrag bei der Erbschaftsteuer:
    Erhöhung der Freibeträge von
    • Ehepartner von bisher 307.000 auf  500.000 Euro 
    • für Kinder von bisher 205.000 auf 400.000 Euro
    • für Enkel von 51.200 auf 200.000 Euro.
  • Weiter entfernte Verwandte und nicht verwandte Erben in den Steuerklassen II und III erhalten einen Freibetrag von 20.000 Euro.
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften:
    • werden wie weiter entfernte Verwandte in die Steuerklasse III eingestuft.
    • Dies bedeutet deutlich höhere Steuersätze als für Ehegatten. Eine "Gleichstellung" erfolgt  durch die Gewährung des Freibetrags mit 500.000 Euro wie bei Ehegatten. Für den Erbteil, der über den Freibetrag hinausgeht, fällt folglich aber eine deutlich höhere Erbschaftsteuer als bei Ehegatten an.