Abgeltungssteuer:
Welche Anlageformen empfehlen sich noch, welche weniger?
- Aktien / Aktienfonds: Ab 2009 entfällt die einjährige Spekulationsfrist. Aktienanlagen und Dividenden müssen dann voll mit 25 Prozent versteuert werden. Bislang waren Kursgewinne steuerfrei, wenn die Wertpapiere mindestens ein Jahr lang gehalten wurden. Ausnahme: Für Aktien, die bis Ende 2008 gekauft und mindestens ein Jahr lang im Portfolio waren, gilt Bestandsschutz. Sie können auch später noch steuerfrei verkauft werden. Auch kann es sinnvoll sein, Verluste die innerhalb der aktuell noch gültigen einjährigen Spekulationsfrist liegen, zu realisieren, um diese Verluste dann später gegen zu rechnen.
- Dachfonds – die clevere Strategie: Solange der Dachfonds nicht veräußert wird, können die Kursgewinne auch nach 2009 weiterhin steuerfrei vereinnahmt werden. Auch Fondssparpläne im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-/Rürup-Rente) sind nicht von der Neuregelung betroffen.
- Anleihen: Zinsen und Kurserträge werden künftig mit 25 Prozent besteuert. Damit kommt es in der Regel für alle mit einem derzeit höheren persönlichen Steuersatz zu einem entlastenden Effekt. Zudem erhöhen die Zinsen nicht mehr die Steuerlast anderer Einkünfte. Anleihen dürften mit zu den Gewinnern der Reform zählen. Bei Fremdwährungsanleihen wird ab 2009 ein Devisenminus (Umrechnungsverluste) steuerlich anerkannt. Es kann mit allen anderen Kapitalerträgen, also auch Zinsen aus der Anleihe, verrechnet werden.
- Dividenden: Derzeit gilt für Dividenden das sogenannte Halbeinkünfteverfahren, d. h., sie sind zwar dem vollen Steuersatz unterworfen, aber nur mit der Hälfte ihres Betrags - bei 42 Prozent Spitzensteuersatz (ohne Solidaritätszuschlag) sind das maximal 21 Prozent, also weniger als von 2009 an.
- Immobilien: Der Wertzuwachs einer eigengenutzten Immobilie bleibt beim Verkauf steuerfrei. Für Haus- und Grundeigentum gilt weiterhin die Spekulationsfrist von zehn Jahren. Immobilienverkäufe innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb unterliegen auch nach dem 31.12.2008 der individuellen Progression der Spekulationsbesteuerung. Bringt der Hausverkauf einen Verlust, kann dies ab 2009 nicht mehr mit Wertpapiergewinnen verrechnet werden. Auch bei geschlossenen Immobilienfonds gibt es keine Veränderungen. Da Immobilienfonds jedoch zu den Wertpapieren gehören, entfällt für Privatanleger beim Erwerb ab 2009 die einjährige Spekulationsfrist wie auch bei den übrigen Investmentfonds.
- Kapitallebensversicherungen: Bei Kapitallebensversicherungen, die länger als zwölf Jahre laufen und deren Auszahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnt, wird nur der Ertragsanteil besteuert. Das bleibt auch so. Aber: Neuverträge unterliegen bei Fälligkeit oder vorzeitiger Kündigung dem Abgeltungssatz von 25 Prozent, Altpolicen bleiben weiter davon befreit. Lebenspolicen zählen damit zu den Gewinnern der Reform, nur hier bleibt das Halbeinkünfteverfahren bestehen. Alle, die seit 2005 einen Vertrag unterzeichneten, profitieren: Erträge wachsen über steuerfreie Zinseszinsen an. Besonders hilft das fondsgebundenen Policen. Bei privaten Rentenversicherungen wird die Auszahlung nur mit dem Ertragsanteil besteuert, dieser richtet sich nach dem Alter bei Bezugsbeginn. Für private Rentenpolicen ändert sich auch ab 2009 nichts, sie unterliegen als sonstige Einkünfte nicht der Abgeltungssteuer.
- Rentenfonds: Thesaurierte oder ausgeschüttete Erträge unterliegen bisher bei der Besteuerung der persönlichen Progression. Alle Gewinne werden künftig zum Einheitstarif von 25 Prozent versteuert. Einerseits werden herkömmliche Renten- und Geldmarktfonds weniger belastet. Auf der anderen Seite sinken aber deutlich die Renditen steueroptimierter Fonds, bei denen Manager auf steuerfreie Kursgewinne setzen. Investitionen dürften sich also nur noch bis 2008 lohnen.
- Zinseinkünfte/Festgeld: Ab 2009 wird oberhalb des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro höchstens die 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Wer mit seinem persönlichen Grenzsteuersatz darüber liegt, muss nichts mehr nachzahlen und auch dazu nichts mehr in der Steuererklärung eintragen - ein klarer Vorteil für jemanden, der über 25 Prozent besteuert wird. Liegt der persönliche Steuersatz auch nach 2009 voraussichtlich über 25 Prozent, lohnt es sich, die Zinseinkünfte in die Zeit nach 2009 zu verlagern, etwa mit Hilfe von Bundesschatzbriefen.
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