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Private Ergänzungsversicherung

Stellen Sie Ihre Absicherung auf gesunde Beine

Die persönliche Absicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Insbesondere, weil die Krankenkassen immer weniger Leistungen übernehmen. Mit einer Krankenzusatzversicherung werten Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig auf.

Folgende Leistungen können versichert werden:

  • freie Arztwahl
  • freie Krankenhauswahl
  • Zahnzusatzversicherung
  • GKV-Zuzahlungen des Versicherten im Krankenhaus
  • Heilpraktiker und weitere alternative Heilmethoden
  • Sehhilfen
  • Heilmittel
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Beispiel

Für nur 26,13 EUR/Monat versichert sich ein 48-jähriger Mann mit folgenden Ergänzungsleistungen (eine 48-jährige Frau für 34,87 EUR/Monat):

  • Zahnärztliche Heilbehandlung: Übernahme der Aufwendungen zu 90% für Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays und plastische Zahnfüllungen unter Anrechnung der Vorleistung der GKV und einer ggf. bestehenden weiteren privaten Zahnersatzversicherung
  • Stationäre Heilbehandlung: Übernahme der Aufwendungen zu 100% für
    • GKV-Zuzahlungen des Versicherten im Krankenhaus
    • Mehrkosten bei der Wahl eines anderen als in der Einweisung angegebenen Krankenhauses
    • Kosten des Transports zum bzw. vom Krankenhaus bis zu 100 km
  • Sehhilfen: Übernahme der verbleibenden Aufwendungen für Sehhilfen nach evtl. GKV-Vorleistung zu 100% (max. 150 EUR je Versicherungsfall)
  • Heilpraktiker: Übernahme der Aufwendungen zu 80% für Heilpraktikerleistungen (außer Psychotherapie) einschließlich der verordneten Arzneimittel (maximal 1.000 EUR Tarifleistung innerhalb von zwei Jahren)
  • Auslandsreisen: Übernahme der Aufwendungen zu 100% bei kurzfristigen Auslandsreisen bis zu acht Wochen für
    • ambulante und stationäre Heilbehandlung der nach GKV-Vorleistung verbleibenden Kosten
    • schmerzstillende Zahnbehandlung
    • Rücktransport, Bestattung und Überführung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung und Überführung)
  • Zahlung eines Kurtagegelds für bis zu 22 Tage

Die Erstattungen bemessen sich nach den GOÄ-/GOZ-Höchstsätzen.

Die gewählten Beispiele und Zahlen verstehen sich als Orientierungshilfe. Wir erstellen Ihnen gern ein persönliches Angebot. Nutzen Sie unser Online-Formular.