Höchstmögliche staatliche Förderung durch Steuervorteile mit einer Rürup-Rente
- Schaffen Sie sich schon heute ein Stück finanzielle Sicherheit und Flexibilität für später.
- Der Staat belohnt Sie gleich doppelt dafür: Ob als Angestellter oder als Selbständiger bzw. Freiberufler, mit einer Investition in die Basisvorsorge können Sie bei Ihrer Steuererklärung Sonderausgaben geltend machen.
- Außerdem ist diese Altersvorsorge sicher vor Hartz IV. Sollten Sie jemals Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen, hat der Staat festgelegt, dass die private Rürup-Rente derzeit nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden kann.
- Ihre Beitragszahlung für die Rürup-Rente richtet sich ganz flexibel nach Ihren Bedürfnissen später und Ihrer finanziellen Situation heute. Sie können zum Beispiel mit einem reduzierten Betrag beginnen und diesen mit der Zeit steigern. Oder Sie leisten Zuzahlungen oder vereinbaren eine Beitragsdynamik.
- Die Beiträge zur Rürup-Rente sind als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von maximal 20.000 EUR Ledige / 40.000 EUR Verheiratete steuerlich abzugsfähig.
- Die maximal abziehbaren Beiträge sind in 2009 auf 68 Prozent begrenzt und erhöhen sich jedes folgende Jahr um 2 Prozent. Die Rürup-Rente dient primär der Altersversorgung. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Ihrem 60. Lebensjahr und spätestens am 1. Januar nach Ihrem 85. Geburtstag.
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